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Immobilienräumung Schweiz

Nachlassräumung

Sorgfalt in einer anspruchsvollen Situation

Sauber organisiert

Von der Besichtigung bis zur Übergabe.

Wir behandeln Nachlässe diskret und mit Ruhe. Persönliche Dokumente, definierte Erinnerungsstücke und verwertbare Gegenstände werden nach Ihren Vorgaben getrennt.

  • ✓Diskrete Arbeitsweise
  • ✓Definierte Gegenstände sichern
  • ✓Abstimmung mit Erbengemeinschaften
  • ✓Nachvollziehbare Projektleitung

Eine Nachlassräumung verlangt neben Organisation auch Diskretion. Persönliche Dokumente, Erinnerungsstücke und mögliche Werte müssen von gewöhnlichem Hausrat getrennt werden. Klare Zuständigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft schützen alle Beteiligten.

01

Zuerst sichern, dann räumen

Vor der Räumung sollten wichtige Dokumente, Schlüssel, Schmuck, Fotos und persönlich bedeutsame Gegenstände gesichert werden. Wir halten fest, welche Dinge keinesfalls entfernt werden dürfen und welche Person verbindliche Entscheidungen treffen kann.

Bei mehreren Erben empfehlen wir eine gemeinsame, schriftlich bestätigte Liste. So bleibt der Auftrag auch dann klar, wenn nicht alle Beteiligten vor Ort sein können.

  • Dokumente und Verträge
  • Schlüssel und Zugangsmittel
  • Erinnerungsstücke und Fotos
  • Definierte Möbel oder Sammlungen
02

Wertanrechnung realistisch behandeln

Nicht jedes ältere Möbelstück ist automatisch verwertbar. Zustand, Nachfrage, Transportaufwand und Wiederverkaufsmöglichkeit beeinflussen den Wert. Wir prüfen geeignete Gegenstände individuell und weisen eine mögliche Anrechnung nachvollziehbar aus.

03

Abstimmung mit Verwaltung und Erben

Übergabetermin, Schlüssel und Nebenräume werden mit der berechtigten Ansprechperson koordiniert. Die praktische Räumung ersetzt keine rechtliche Beratung. Vor Auftragserteilung muss geklärt sein, wer über den Nachlass und das Objekt verfügen darf.

Einfach beauftragen

Vier klare Schritte.

01

Anfragen

02

Besichtigen

03

Offerieren

04

Übergeben

Fragen zu Nachlassräumung

Gut vorbereitet anfragen.

Wichtige Antworten zu Umfang, Ablauf und Übergabe.

Wer darf eine Nachlassräumung beauftragen?+

Der Auftrag muss von einer berechtigten Person oder mit entsprechender Zustimmung erteilt werden. Bei Unsicherheit ist die rechtliche Zuständigkeit vorab zu klären.

Wie werden Erinnerungsstücke behandelt?+

Sie werden nach einer vorher definierten Liste oder Kennzeichnung separiert und der zuständigen Person übergeben.

Können mehrere Erben eingebunden werden?+

Ja. Für einen klaren Ablauf sollte dennoch eine verbindliche Hauptansprechperson bestimmt werden.

Wird die Wohnung danach besenrein übergeben?+

Ja, sofern dies Bestandteil der vereinbarten Offerte ist.